Anfang September 2016 reformierte die Administration of Foreign Experts Affairs Anmeldeprozeduren für eine Arbeitserlaubnis (“Arbeitsvisum”) in der VR China. Das kleine braune Büchlein hat ausgedient, die Arbeitserlaubnis wird zu einer Karte (ähnlich der ID-Card für chinesische Staatsangehörige). Grundlage ist ein neues Benotungssystem, das ausländische Arbeitnehmer auf Basis ihrer Fähigkeiten, Ausbildung und Erfahrung einstuft.

Staatliche Stellen heben Vorteile wie die Nutzung zur Bestellung von Zugfahrkarten an Automaten hervor, doch die meisten Expats interessieren sich weitaus mehr wie das neue Benotungssystem funktionieren wird.

Das Neue Benotungssystem wird seit Oktober 2016 in Peking, Tianjin und Shanghai, Hebei, Anhui, Shandong, Guangdong, Sichuan und der autonomen Hui Region Ningxia getestet bevor es im April 2017 landesweit eingeführt werden soll. Ausländer, die eine chinesische Arbeitserlaubnis beantragen sollen demnach durch Punktevergabe aufgrund verschiedener Kriterien in ein dreistufiges Punktesystem eingestuft werden.

Viele der ANforderungen sind noch nicht im Detail entschieden, aber, ein kürzlich von der Shanghaier Regierung veröffentlichtes Rundschreiben (Website nur auf Chinesich verfügbar) scheint eine gute Quelle zur ersten Einordnung zu sein.

“Eins, zwei oder drei …

… Du musst Dich entschieden, drei Felder sind frei …”, hieß es früher in einer Spielshow für Kinder. Doch in China geht es im Level A, B oder C und die Entscheidung der Zuordnung liegt auch bei staatlichen Beamten.

Level A (> 85 Punkte)
Diese Kategorie betrifft hauptsächlich Top-Talente aus bestimmten Industrien und höherer Bildung zu.

  • Gewinner anerkannter Auszeichnungen in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst, Unterhaltung oder Sport
  • Führungskräfte aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Unterhaltung oder Sport
  • Unternehmerisches und/oder innovatives Talent
  • Junges, herausragende Talente mit Universitätsabschluss einer weltweiten Top-200 Universität
  • Frühere Top-Management-Position in einem Top-500 Unternehmen

Level B (60-85 Punkte)
Das sind wohl die weitaus meisten Berufstätigen, die auch bereits im Besitz einer chinesischen Arbeitserlaubnis der aktuell geltenden Regeln sind.

  • Inhaber eines Bachelor-Abschlusses (oder höher) und mind. zwei Jahre relevante Berufserfahrung
  • Berufserfahrung in bestimmten ausländischen Organisationen
  • Inhaber eines Master-Abschlusses von einer Top 100 Universität
  • Herausragende Absolventen mit Master-Abschluss (oder höher) von einer chinesischen Universität
  • Ausländische Sprachlehrer, die in ihrer Muttersprache unterrichten und mind. einen Bachelor-Abschluss aus einem Land haben, in dem diese Sprache Amtssprache ist und zwei Jahre Berufserfahrung im Bildungssektor (Berufserfahrung nicht zwingend erforderlich für Lehrer, die einen Abschluss in ihrer Muttersprache haben (z.B. Germanistik) oder im Fachbereich Bildung)
  • Die Zahl von Level B Arbeitserlaubnissen kann zudem Gegenstand von Restriktionen und Beschränkungen durch Lokalregierungen sein.

Level C ( Sonstige, wie

  • Praktikanten

Wie kommt man an die Punkte?

Die endgültigen Kriterien durch die lokalen Regierungen im Detail erst noch festgelegt, aber schon jetzt ist klar, das 6 Faktoren von besonderer Wichtigkeit sind:

  1. Beherrschung der chinesischen Sprache
  2. Abschluss von einer internationalen Top-Universität oder chinesischen Universität
  3. Alter
  4. Gehalt
  5. Berufserfahrung
  6. Arbeitsort in China (Level 3 Städte werden höher bewertet als eine Level 1 Megapolis)

Vorläufiges Punktesystem

Faktor Kriterien Punktzahl
Jährliches Einkommen (Brutto, steuerlich nicht relevante Zahlungen, wie Zuwendungen des Arbeitsgebers für Miete, Mobilität, Kindergarten u.ä. scheinen ebenfalls zu zählen)

Einheit: 10 TSD RMB

gleich oder mehr als 45 20
[35,45) 17
[25,35) 14
[15,25) 11
[7,15) 8
[5,7) 5
weniger als 5 0
Ausbildung, Bildungsstand oder berufliche Qualifikation

 

Doktorgrad 20
Master oder vergleichbar 15 (max)
Bachelor oder vergleichbar 10
Berufserfahrung Mehr als 2 Jahre, pro jahr mehr als 2, ein Punkt mehr 15
2 Jahre 5
Weniger als 2 Jahre 0
Jährliche Arbeitszeit

Einheit:Monate

Mehr als 9 Monate jedes Jahr 15
[6,9) 10
[3,6) 5
Weniger als 3 0
Chinesischkenntnisse Inhaber einer eines Bacholer-Abschlusses in der Fachrichtung Chinesischunterricht oder höher 10 (max)
HSK 5 oder höher 10
HSK 4 8
HSK 3 6
HSK 2 4
HSK 1
Arbeitsort West China 10
Nordost-China oder ehem. Industriegebiet 10
Mittel-China und arme Gebiete 10
Alter in Jahren [18,25) 10
[26,45) 15
[46,55) 10
[56,60) 5
älter als 60 0
Universität oder Beruferfahrung bei Top Unternehmen Abschluss einer Universität, die weltweit zu Top 100 gehört 5
Berufserfahrung bei einem Unternehmen, das weltweit zur Top 500 gehört 5

Einschätzung

Es scheint so zu sein, dass die wichtigsten Kriterien nun endlich festgeschrieben werden, um anschließend eher am Punktesystem drehen zu können.

Seit  2013 müssen Ausländer mindestens einen Bachelor-Abschluss haben, älter als 24 Jahre sein und zwei Jahre relevante Berufserfahrung in der Branche ihres Abschlusses vorweisen können, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Diese Gruppe sollte sich nach den aktuellen Anforderungen in Level B wiederfinden.

Top-Manager und Spitzen-Talente sind sowieso in Level A zu finden.

Dafür gibt es jetzt zumindestens die Möglichkeit die eigenen Chancen durch Erwerb chinesischer Sprachfähigkeiten oder mit Abschluss eines Studiums an einer chinesischen universität deutlich zu verbessern.

Somit werden letztendlich Bestimmungen, die in Shanghai bereits seit 2015 in Kraft sind, nun auch auf nationaler Ebene umgesetzt.

Aufgrund der schwammigen Formulierungen und nicht näher bestimmten Randbedingungen (wie z. B. eine Top-100 Universität ermittelt wird oder welches Ranking zu welcher Zeit (Abschluss oder Antragsstellung) Anwendung findet), ist es noch zu früh um Einschätzungen zu den Auswirkungen im Einzelnen abzugeben. Mit Sicherheit ist es eine gute Idee, einen Sprachkurs zu machen.