Wer eine Reise nach, Urlaub oder längeren Aufenthalt in China plant, kann sich für die Organisation seiner Reise natürlich einfach an ein Reisebüro wenden. Die meisten sind mit den Vorgängen rund um einen Chinaaufenthalt bestens vertraut und erledigen die Formalitäten. Wer auf eigene Faust die Volksrepublik China besuchen möchte, muss einiges selbst regeln und ein paar Spielregel beachten.
Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und gilt nur als Orientierungshilfe für Touristen, die ihre Chinareise selbst organisieren möchten! Für Auswanderer, Leute, die einen Langzeitaufenthalt planen oder in China dauerhaft arbeiten wollen, gelten weitere Bestimmungen.
- Sie brauchen aus Deutschland kommend einen zum Zeitpunkt Ihrer geplanten Einreise nach China noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Im Reisepass muss für jede Einreise noch mindestens eine volle Seite für Visa/Stempel usw frei sein.
- Als deutscher Staatsbürger brauchen Sie ein Visa für die Einreise nach China. Sollten Sie planen, während Ihres Aufenthaltes die Volksrepublik China zu verlassen (z.B. für einen Tagesausflug nach Hongkong oder Taiwan), benötigen Sie ein Visum für mehrmalige Einreise. Das Visa können Sie bei der Chinesischen Botschaft in Deutschland beantragen. Das Antragsformular können Sie auf der Website herunterladen, aber zur Beantragung des Visums, muss es durch Sie oder einen Vertreter in einem Konsular der Volksrepublik China in Deutschland persönlich eingereicht und abgeholt werden – online oder per Post geht das nicht! Genau hier liegt eine kleine Hürde, denn konsularische Vertretungen gibt es nur in Berlin (Hauptkonsular, steht allen Bürgern der BRD offen), Frankfurt a.M., Hamburg und München. Es besteht aber keine freie Wahl. Kommen Sie zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen können Sie Ihr Visum nur in Frankfurt a.M. oder direkt in Berlin beantragen. Eine Bearbeitung am selben Tag kostet extra und ist nur in Berlin möglich. Die Regelzeit für die Bearbeitung beträgt 4 (Werk-)Tage. Bitte achten Sie darauf, dass die chinesischen Konsulate im Falle von chinesichen Feiertagen auch schon mal ein paar Tage geschlossen haben können. Im Internet finden Sie aber auch sogenannte Visa-Services, die den ganzen Vorgang (also den “Behördengang” zur chinesichen Botschaft) gegen ein relativ geringes Entgeld für Sie übernehmen. Außerdem benötigen Sie ein neues Passfoto vor weißem Hintergrund (ca. 30mm x 40mm, muss nicht biometrisch sein). Weitere Hinweise zum Antrag auf ein Visum erhalten Sie hier. Tipps: Geben Sie “Tourist” an, auch, wenn Sie Verwandte/Freunde in China haben. Wenn Sie geschäftlich nach China reisen, brauchen Sie eine Einladung einer chinesischen Firma, eines Arbeitsgebers oder einer Behörde. Ein Datum wird auf dem Formular in der Form JJ-MM-TT geschrieben! Geben Sie bei einer Rundreise jede Stadt und jede Provinz in der Reihenfolge an, in der Sie sie zu besuchen planen.
- Lassen Sie sich impfen! Eine Empfehlung für notwendige Impfungen. Eine Impfpflicht gibt es für die Einreise nach China nicht! Ich empfehle:
* Tetanus-Impfung – Empfohlener Impfschutz für eine Reise nach China.
* Diphtherie-Impfung – Empfohlener Impfschutz für eine Reise nach China.
* Polio-Impfung – Empfohlener Impfschutz für eine Reise nach China.
* Impfung gegen Hepatitis A – Empfohlener Impfschutz für eine Reise nach China.
* Impfung gegen Hepatitis B – Empfohlen nur bei China-Aufenthalt über drei Monate.
* Tollwut – Nur bei besonderer Gefährdung, z.B. durch Landaufenthalt, Jagd, Jogging, usw.
* Typhus – Ebenfalls nur bei besonderer Gefährdung, z.B. durch Landaufenthalt, Jagd, usw.
* Japanenzephalitis – Nur saisonbedingt und bei längerem Aufenthalt in ländlichen Gebieten empfohlen.
Weitere Informationen erhalten Sie zum Beispiel beim Auswärtigen Amt der BRD! Tipps: Ca. 6 Wochen vor Reisebeginn impfen lassen und Internationalen Impfpass bei den Reiseunterlagen aufbewahren. - Eine Auslands-Reisekrankenversicherung finde ich absolute Pflicht! Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse (egal ob gesetzlich oder privat), inwieweit sie einen Krankenversicherungsschutz in China bietet. In China werden Sie im Falle eines Falles wahrscheinlich sowieso bar zahlen müssen, da die meisten Ärzte und Krankenhäuser die Umstände, die mit einer Abrechnung gegen eine ausländische Versicherung einhergehen, ablehnen. Trotzdem können Sie sich die Behandlungskosten von Ihrer Krankenversicherung erstatten lassen. Dazu brauchen Sie aber unbedingt eine Rechnung/Quittung (vorzugsweise in Englisch) auf der die Diagnose, die erfolgte Behandlung und die Kosten einzeln aufgelistet sind. Trotzdem macht eine Auslands-Krankenversicherung großen Sinn. Vor allem sollten Sie darauf achten, dass es eine (möglichst Vollständige) Erstattung der Rückführungskosten ab einer gewissen Zeit bei stationären Krankenhausaufenthalten gibt. Vermutlich bevorzugen Sie eine Behandlung in einem deutschen Krankenhaus und einen deutsch sprechenden Arzt. Tipp: Trinken Sie kein Leitungswasser und essen Sie keinen frischen Salat bei einem kürzeren Aufenthalt im Ausland – in der Regel hat Ihr Immunsystem keine Zeit gehabt, Abwehrkräfte gegen die “ortsüblichen” Bakterien, Keime und Erreger aufzubauen. Das ist ganz normal, führt aber zu Durchfallerkrankungen, wenn Sie Ihren Körper plötzlich damit konfrontieren.
- In China herrscht eine Meldepflicht für Ausländer. Auch als normaler Tourist müssen Sie der chinesischen Polizei regelmäßig ihren aktuellen Wohn-, bzw, Aufenthaltsort mitteilen. Normalerweise übernimmt das Hotel oder Ihre Reisegruppe das automatisch und Sie bekommen davon gar nichts mit. Falls Sie aber planen für einen längeren Zeitraum als 24 Stunden woanders zu wohnen (zum Beispiel bei Übernachtung bei Freunden), müssen Sie sich bei der dortigen Polizei melden. Der Besuchte ist dafür verantwortlich, dass dieser Pflicht nachgekommen wird. Er muss (meines Wissens) Ihren Wohnort/Aufenthalt bestätigen. Bei einem Wechsel des Hotels passiert das wieder automatisch, weil die Hotels in der Regel mit dem Vorgang bestens vertraut sind. Tipp: Lassen Sie sich vor Reisebeginn eine Visitenkarte oder Briefkopf des Hotels mit der Adresse in Landessprache schicken, drucken Sie es aus und zeigen Sie es Ihrem Taxifahrer – das ist die übliche Vorgehensweise, um sicher in sein Hotel zu gelangen.
- Ihr europäischer Führerschein ist in China nicht gültig! Auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis stehen empfindliche Geldstrafen oder ersatzweise Ordnungshaft – vermutlich möchten Sie nicht bis zu 15 Tage in einem chinesischen Gefängnis verbringen!
- Achten Sie auf Ihr Gepäck! Auf den Schmuggel von harten Drogen auch in relativ geringen Mengen steht in China die Todesstrafe! Lassen Sie Ihr Gepäck nie aus den Augen! Schließen Sie es wenn möglich ab oder sichern Sie es gegen unbemerktes Öffnen mit einer Schnur und einem festen Knoten! Tragen Sie Ihren Rucksack nicht mit ungesicherten Außentaschen. Schmuggler könnten Ihnen unbemerkt etwas zustecken. Sollte Sie jemand (egal ob bei Einreise oder Ausreise) ansprechen und bitten etwas Übergepäck von ihm/ihr zu nehmen oder etwas für Freunde mitzunehmen, lehnen Sie höflich aber bestimmt ab! Wie gesagt: Todesstrafe!
Abgesehen davon sind Chinesen auch sehr empfindlich, wenn man versuchen sollte Kulturgüter oder archäologische Fundstücke auszuführen.
Wenn Ihnen noch was einfällt, was man bei der Planung einer Chinareise unbedingt bachten sollte, freue ich mich über Ihren Kommentar!
- Tetanus-Impfung
Empfohlener Impfschutz für eine Reise nach China. - Diphtherie-Impfung
Empfohlener Impfschutz für eine Reise nach China. - Polio-Impfung
Empfohlener Impfschutz für eine Reise nach China. - Impfung gegen Hepatitis A
Empfohlener Impfschutz für eine Reise nach China. - Impfung gegen Hepatitis B
Empfohlen nur bei China-Aufenthalt über drei Monate. - Tollwut
Nur bei besonderer Gefährdung, z.B. durch Landaufenthalt, Jagd, Jogging, usw. - Typhus
Ebenfalls nur bei besonderer Gefährdung, z.B. durch Landaufenthalt, Jagd, usw. - Japanenzephalitis
Nur saisonbedingt und bei längerem Aufenthalt in ländlichen Gebieten empfohlen.